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Anerkennung, Homologation und Validierung ausländischer Diplome

Damit ein Ausländer als qualifizierter Fachmann angesehen werden und in Deutschland arbeiten kann, reicht es nicht aus, dass die Person über einen technischen oder universitären Abschluss verfügt, sondern es ist außerdem erforderlich, dass die deutschen Behörden diesen Abschluss als mit einem deutschen Abschluss vergleichbar anerkennen. Das Verfahren zur Gleichstellung, Validierung oder Anerkennung des Berufsabschlusses oder Diploms erhöht Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz und gibt dem Arbeitgeber die Gewissheit, dass Sie für die Stelle geeignet sind.

Reglementierte Berufe

Reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, die durch gesetzliche und administrative Bestimmungen geregelt sind und für deren Ausübung bestimmte berufliche Qualifikationen erforderlich sind. Die Ausübung eines reglementierten Berufs unterliegt einer strengen Kontrolle durch die deutschen Behörden. Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung und Gleichwertigkeitsfeststellung des Abschlusses zwingend erforderlich, um ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis für die Ausübung des Berufs zu erhalten.

In Deutschland gelten unter anderem folgende Berufe als reglementiert: Medizin, Krankenpflege, Pharmazie, Lehrer an Schulen und Kindergärten. Bei reglementierten Berufen reicht es nicht aus, dass die Abschlüsse anerkannt oder mit einem inländischen Abschluss vergleichbar sind, sondern alle Antragsteller müssen zusätzlich eine Arbeitserlaubnis einholen. Diese Erlaubnis umfasst sowohl die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als auch die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, beispielsweise die Bezeichnung „Arzt” oder „Lehrer”.

Nicht reglementierte Berufe 

In nicht reglementierten Berufen ist nicht unbedingt die Anerkennung des Abschlusses erforderlich, sondern ein Verfahren zur Zeugnisbewertung. Die deutschen Behörden verlangen diese Bewertung, um die Arbeitserlaubnis zu erteilen. Die Ausstellung einer Bewertungs- oder Validierungsbescheinigung dauert derzeit zwischen 30 und 90 Tagen. Nicht reglementierte Berufe sind beispielsweise Chemie, Buchhaltung, Wirtschaft, Journalismus, Informatik und andere.

Die Defizit-Resolution

Im Rahmen der Anerkennung oder Gleichwertigkeitsfeststellung eines Hochschulabschlusses oder Berufsabschlusses können die deutschen Behörden feststellen, dass die ausländischen Studienleistungen nicht mit deutschen Studienleistungen vergleichbar sind, und daher einen Ausbildungsrückstand feststellen und Anpassungsmaßnahmen oder Ausgleichskurse verlangen. Die deutschen Behörden können vom Ausländer verlangen, dass er einen theoretischen oder praktischen Ausgleichskurs (praktisch in einem Unternehmen, theoretisch in einer Schule oder kombiniert) oder Prüfungsvorbereitungskurse und/oder Sprachkurse absolviert. Auch Diplome in nicht reglementierten Berufen können zu einem Defizit bei der Anerkennung führen.

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