Spurwechsel
Der Spurwechsel ist eine im deutschen Zuwanderungsrecht (§ 10 Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 18a, §18b und §19c) vorgesehene Möglichkeit und Chance für Asylbewerber, die Fachkräfte sind (eine Fachkraft ist eine Person, die einen höheren Fach- oder Hochschulabschluss hat), eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und damit ihren Asylbewerberstatus zu ändern.
Asylbewerber, die einen Spurwechsel beantragen, sind von der Pflicht befreit, in ihrem Heimatland ein Visum zu beantragen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, was in der Praxis bedeutet, dass die Menschen Deutschland nicht verlassen müssen, um ihren Aufenthaltstitel zu erhalten.
Bitte füllen Sie die folgende Checkliste und die Voraussetzungen aus, um herauszufinden, ob Sie die Kriterien für einen Spurwechsel erfüllen.