Anwälte     Fälle gewonnen     Karriere

Spurwechsel

Der Spurwechsel ist eine im deutschen Zuwanderungsrecht (§ 10 Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 18a, §18b und §19c) vorgesehene Möglichkeit und Chance für Asylbewerber, die Fachkräfte sind (eine Fachkraft ist eine Person, die einen höheren Fach- oder Hochschulabschluss hat), eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und damit ihren Asylbewerberstatus zu ändern. 

Asylbewerber, die einen Spurwechsel beantragen, sind von der Pflicht befreit, in ihrem Heimatland ein Visum zu beantragen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, was in der Praxis bedeutet, dass die Menschen Deutschland nicht verlassen müssen, um ihren Aufenthaltstitel zu erhalten.

Bitte füllen Sie die folgende Checkliste und die Voraussetzungen aus, um herauszufinden, ob Sie die Kriterien für einen Spurwechsel erfüllen.

  • Vielen Dank für Ihre Nachricht!
  • Daten werden übermittelt..

Anforderungen

Sie sind vor dem 29. März 2023 nach Deutschland eingereist?
 
Sein Asylverfahren ist noch beim Bamf oder beim Gericht anhängig.
 
Sie sind bereit, Ihren Asylantrag und Ihre Klage vor Gericht im Gegenzug für eine Aufenthaltserlaubnis zurückzuziehen.
 
Sie sind ein qualifizierter Arbeitnehmer, d. h. Sie verfügen über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (das Fachstudium muss mindestens zwei Jahre gedauert haben).
 
Ihr Abschlusszeugnis wird von den deutschen Behörden anerkannt.
 
Sie haben ein qualifiziertes Stellenangebot oder üben aktuell eine qualifizierte Tätigkeit aus. (Der Beruf der Person muss nicht mit den Anforderungen des Stellenangebots übereinstimmen.)
 
Er verfügt über einen gültigen Reisepass, der den deutschen Behörden vorliegt.
 
In Deutschland hatte er keine rechtlichen oder strafrechtlichen Probleme.
 

Persönliche Daten

Vorname
 
Nachname
 
E-Mail

* zeigt ein Pflichtfeld an

 

Wenn Sie diesen Fragebogen positiv beantworten, haben Sie die Möglichkeit, einen Spurwechsel zu beantragen und damit eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu erhalten. Kontaktieren Sie uns.

Bei einer negativen Antwort kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie gerne, wie Sie alle Voraussetzungen für die Bearbeitung und Beantragung eines Spurwechsels erfüllen können. Kontaktieren Sie uns.

So finden Sie uns

Aktivieren um Google Maps anzuzeigen


Datenschutzerklärung

Unser Leipziger Büro

       Gohliser Straße 26 
          04155 Leipzig
      +49 341-97854268

      info@kap-kanzlei.de


Anfahrt

Straßenbahn 12
in Richtung Gohlis Nord
Haltestelle: Fritz-SegerStraße


Kontaktperson
Dr. Mario Arroyave
Brauchen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns