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Migrationsrecht

Deutschland ist seit mehreren Jahrzehnten ein Einwanderungsland, also ein Land, das Menschen aus aller Welt zum Leben, Studieren und Arbeiten anzieht. Um sich in Deutschland niederzulassen, ist in der Regel die Beantragung eines Visums zur Einreise und anschließend die Bearbeitung der Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. Aufenthaltstitels erforderlich.
Anwalt bei Migrationsrecht

Die Petition an die Härtefallkommission

Die Härtefallkommission ist ein Amt oder eine Institution, die sich aus einer Gruppe prominenter Persönlichkeiten zusammensetzt (z. B. Ärzte, Professoren, Künstler, hohe Kirchenvertreter usw.), die über Anträge von Ausländern auf Aufenthalt in Deutschland aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen entscheiden können. 

Die Kommission entscheidet im Einzelfall aus humanitären Gründen und prüft, ob der Ausländer und seine Familie integriert sind und starke soziale, berufliche, schulische, menschliche usw. Bindungen zu Deutschland haben. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn der Ausländer bereits ausreisepflichtig ist, d.h. wenn eine Duldung vorliegt.

Die Kommission konzentriert sich insbesondere auf die Beurteilung der Lebensverhältnisse des Ausländers und seiner Familie in Deutschland, d.h. es geht nicht um die Beurteilung möglicher Gefahren, die den Menschen in ihrem Herkunftsland drohen, sondern um die Beurteilung der individuellen Lebens-/Familienverhältnisse. Die soziale, schulische und berufliche Integration der Person und ihre Verwurzelung in der örtlichen Gesellschaft (Gemeinde oder Stadt) sind für die Beurteilung des Falles durch die Kommission entscheidend.

Die Kommission prüft, ob der Person und ihrer Familie ein individueller Schaden entstehen kann, wenn sie aus Deutschland abgeschoben wird. Der Schaden besteht darin, dass die Person alle ihre Integrationsbemühungen verliert, wie z. B. das Erlernen der Sprache oder die Aufnahme einer Arbeit und das Knüpfen sozialer und lebendiger Beziehungen in Deutschland.

Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Person tatsächlich ein Schaden durch die erzwungene Ausreise droht, kann sie eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Je tiefer die Person verwurzelt ist und je stärker ihre sozialen und emotionalen Bindungen an die örtliche Gesellschaft sind, desto größer ist der Schaden, der der Person oder ihrer Familie durch die Ausreise entstehen würde.

Der Inhalt der Petition an die Kommission

In dem Antrag ist es sehr wichtig, dass das tägliche Leben, die sozialen Kontakte, die Aktivitäten und die persönlichen Umstände des Antragstellers angegeben oder erläutert werden. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass die Person und ihre Familie ein hohes Maß an Integration in die deutsche Gesellschaft aufweisen, d. h. dass sie soziale, berufliche und kulturelle Bindungen zu Deutschland aufgebaut hat. 

Ein Antrag muss konkret, detailliert und klar begründet werden. Oberflächliche, unsubstantiierte Anträge ohne konkrete Angaben zu den Lebensverhältnissen der Person werden in der Regel nicht zur Prüfung und Entscheidung angenommen. Der Antrag muss die Kommission davon überzeugen, dass ein Grund für die Einleitung eines Verfahrens vorliegt. Es muss dargelegt werden, welche Gründe oder Argumente im Einzelnen dafür sprechen, dass dem Ausländer durch die Ausreise aus Deutschland ein Schaden entsteht. Diese Beeinträchtigung steht immer im Zusammenhang mit den Bemühungen und Erfolgen des Integrationsprozesses.

Der Unterhalt der Person muss gewährleistet sein

Aus dem Antrag muss hervorgehen, wie der Unterhalt, einschließlich der Krankenversicherung, des Ausländers und der Familie sichergestellt werden soll. Wenn die Person oder die Familie kein Arbeitseinkommen hat und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, müssen die Gründe dafür erläutert werden. Zum Beispiel wegen fehlender Arbeitserlaubnis, Alter, Krankheit, Kindererziehung usw. Sie müssen diese Situation, d. h. Ihre Arbeitsunfähigkeit, nachweisen.

Die Integration in die deutsche Gesellschaft wird immer dann in Frage gestellt, wenn sich der Ausländer noch nicht lange in Deutschland aufhält und nicht in der Lage war, sich und seine Familie durch Arbeit zu versorgen.

  Petitionsvoraussetzungen - Bundesland Niedersachsen
  Petitionsvoraussetzungen - Bundesland Sachsen

Voraussetzungen für eine Petition an die Härtefallkommission im Land Niedersachsen

  • Die Identität des Ausländers muss eindeutig sein und die Passpflicht muss erfüllt sein.
  • Die Person muss sich in Deutschland aufhalten und ihr Wohnsitz muss bekannt sein.
  • Der Ausländer muss sich seit mindestens 18 Monaten in Deutschland aufhalten.
  • Die Person muss ausreisepflichtig sein (d.h. sie muss eine Duldung haben).
  • Es wurde noch kein Abschiebetermin festgelegt
  • Es wurde noch keine Abschiebungshaft angeordnet
  • Es besteht kein Abschiebungsinteresse
  • Der Antragsteller verfügt über Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau. Liegt kein Sprachnachweis vor, kann diese Voraussetzung erfüllt werden, wenn der Ausländer in deutscher Sprache arbeitet. Es ist zu beachten, dass die Kommission den Antrag ablehnen kann, wenn der Ausländer keine deutschen Sprachkenntnisse nachweist.
  • Die Person befindet sich in einem Arbeitsverhältnis oder einer Berufsausbildung.
  • Der Antragsteller ist in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
  • Er/sie hat sich ein soziales Umfeld und Lebensbeziehungen zur deutschen Gesellschaft aufgebaut.
  • Der Ausländer hat in Deutschland keine schweren Straftaten begangen (§23a Abs. 1).


Erforderliche Dokumente zur Unterstützung der Petition

Generell sind alle Dokumente, die die soziale, kulturelle, schulische und berufliche Integration der Person oder Familie in die deutsche Gesellschaft unterstützen, belegen und beschreiben, von großer Bedeutung. Unter anderem sind die folgenden Dokumente wichtig (es müssen nicht alle, aber möglichst viele dieser Dokumente vorhanden sein): 

  • Ausweisdokument (Duldung)
  • Einschreibung und Teilnahme der Kinder am Kindergarten und/oder an der Schule (falls zutreffend)
  • Arbeitsvertrag
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen von Ihrem Arbeitsplatz (Lohnabrechnung)
  • Kopie der Krankenversicherungskarte
  • Kopie des Sozialversicherungsausweises
  • Mietvertrag
  • Bewerbungen oder Anträge auf Arbeit oder Berufsausbildung und Nachweise über eventuelle Ablehnungen solcher Anträge (wenn die Person nicht arbeitet)
  •  Bescheinigungen über die Teilnahme und das Engagement bei kommunalen, freiwilligen, ehrenamtlichen und solidarischen Aktivitäten
  • Bescheinigungen über die Mitgliedschaft in sozialen, sportlichen, humanitären oder kulturellen Vereinigungen oder Gruppen
  • Bescheinigungen über Berufserfahrung (falls zutreffend)
  • Bescheinigungen über die Kenntnis der deutschen Sprache
  • Persönliche und berufliche Referenzen
  • Referenzen von Schulen, Vereinen, Arbeitgebern, Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften, etc.
  • Persönliche Meinungen oder Empfehlungen von Freunden, Nachbarn und anderen Personen oder Verwandten, die mit den Petenten verwandt sind
  • Berichte aus Gemeindezeitschriften oder Zeitungen über das Engagement der Petenten oder ihre Verbindungen zu ihrer Gemeinde.  
  • Positive Rückmeldungen von örtlichen Behörden (falls zutreffend)
  • Kopie des deutschen Führerscheins
  • Andere Dokumente, die ihre Integration in Deutschland belegen


Hinweis: Alle persönlichen oder berufsbezogenen Empfehlungen sollten den Namen, die Adresse, das Datum und die Unterschrift der Person(en) enthalten, die sie ausstellen.

Zusätzlich erforderlich:

  • Eine detaillierte Beschreibung der täglichen Aktivitäten der Person. Wann sie aufsteht, was sie morgens macht, wann sie zur Arbeit geht, wie der Arbeitstag verläuft, wann sie die Arbeit verlässt, was sie nach der Arbeit macht, wann sie zu Bett geht, welche zusätzlichen Aktivitäten sie tagsüber ausübt. Was sind ihre Aktivitäten und möglichen Hobbys an freien Tagen?
  • Beschreiben Sie ausführlich, wie Ihr Aufenthalt in Deutschland seit Ihrer Ankunft verlaufen ist. Wie lange sind Sie schon im Lager, wann war die Versetzung, wann haben Sie angefangen zu arbeiten, welche Studien oder sozialen Aktivitäten haben Sie gemacht usw.

Anforderungen Petition an die Härtefallkommission im Bundesland Sachsen

  • Die Identität des Ausländers muss geklärt sein und er muss der Pflicht zum Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen.
  • Die Person muss sich in Deutschland aufhalten und ihr Aufenthaltsort muss bekannt sein.
  • Die Person muss ausreisepflichtig sein, d.h. sie muss sich mit einer Duldung in Deutschland ausweisen können.
  • Ein Termin für die Abschiebung steht noch nicht fest.
  • Eine Abschiebungshaft ist noch nicht angeordnet worden.
  • Es besteht kein Abschiebungsinteresse
  • Der Antragsteller verfügt über Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau. Liegt kein Sprachnachweis vor, kann diese Voraussetzung erfüllt werden, wenn der Ausländer in deutscher Sprache arbeitet. Es ist zu beachten, dass die Kommission den Antrag ablehnen kann, wenn der Ausländer keine deutschen Sprachkenntnisse nachweist.
  • Die Person ist berufstätig oder befindet sich in einer Berufsausbildung.
  • Der Antragsteller ist in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
  • Er oder sie hat ein soziales Umfeld und Lebensbeziehungen zur deutschen Gesellschaft aufgebaut.
  • Der Ausländer hat in Deutschland keine schweren Straftaten begangen.


Hinweis: Die Sächsische Härtefallkommission verlangt nicht, dass sich der Ausländer bereits seit einer bestimmten Zeit in Deutschland aufhält. Entscheidend ist, dass die Person einen hohen Integrationsgrad aufweist.

Erforderliche Dokumente zur Unterstützung der Petition

Generell sind alle Dokumente, die die soziale, schulische und berufliche Integration der Person oder Familie in die deutsche Gesellschaft unterstützen, belegen und beschreiben, von großer Bedeutung. (Es ist nicht notwendig, dass Sie alle diese Dokumente haben, aber je mehr Dokumente und Nachweise Sie vorlegen können, desto besser werden Sie Ihren Antrag unterstützen können): 

  • Ausweisdokument (Duldung oder Ausweis)
  • Einschreibung und Teilnahme der Kinder am Kindergarten und/oder an der Schule (falls zutreffend)
  • Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen Ihres Arbeitsvertrages (Lohnabrechnung)
  • Krankenversicherungskarte
  • Sozialversicherungsausweis
  • Mietvertrag
  • Bewerbungen oder Bewerbungen um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle sowie Nachweise über die Ablehnung solcher Bewerbungen (wenn die Person nicht arbeitet)
  • Bescheinigungen über die Teilnahme und das Engagement bei kommunalen, freiwilligen, ehrenamtlichen und solidarischen Tätigkeiten
  • Bescheinigungen über die Mitgliedschaft in sozialen, sportlichen, humanitären oder kulturellen Vereinen oder Gruppen
  • Bescheinigungen über die Berufserfahrung
  • Referenzen sowie familiäre und soziale Bindungen
  • Bescheinigungen über die Beherrschung der deutschen Sprache
  • Bescheinigung Leben in Deutschland (falls zutreffend)
  • Referenzen, Empfehlungen, Stellungnahmen oder Hinweise von Schulen, Vereinen, Arbeitgebern, Kirchengemeinden usw.
  • Persönliche Meinungen oder Empfehlungen von Freunden, Nachbarn und anderen Personen oder Verwandten, die mit den Petenten verbunden sind
  • Berichte in Gemeindezeitschriften oder Zeitungen über das Engagement der Petenten oder ihre Verbindungen zu ihrer Gemeinde.  
  • Positive Rückmeldungen von lokalen Behörden sind ebenfalls sehr wertvoll und hilfreich.
  • Kopie des Führerscheins (falls zutreffend)
  • Andere Dokumente, die Ihre Integration in Deutschland belegen
  • Kopie des Ablehnungsbescheids des Asylantrags (falls zutreffend)


Hinweis: Alle persönlichen oder berufsbezogenen Empfehlungen sollten den Namen, die Adresse, das Datum und die Unterschrift der Person(en) enthalten, die sie ausstellen.

Zusätzlich erforderlich:

  • Eine detaillierte Beschreibung der täglichen Aktivitäten der Person. Wann sie aufsteht, was sie morgens macht, wann sie zur Arbeit geht, wie der Arbeitstag verläuft, wann sie die Arbeit verlässt, was sie nach der Arbeit macht, wann sie zu Bett geht, welche zusätzlichen Aktivitäten sie tagsüber ausübt. Was sind ihre Aktivitäten und möglichen Hobbys an freien Tagen?
  • Beschreiben Sie ausführlich, wie Ihr Aufenthalt in Deutschland seit Ihrer Ankunft verlaufen ist. Wie lange sind Sie schon im Lager, wann war die Versetzung, wann haben Sie angefangen zu arbeiten, welche Studien oder sozialen Aktivitäten haben Sie gemacht usw.

Noch Fragen?

Falls Sie noch eine Frage haben, die ich nicht beantwortet habe, schreiben Sie mir eine E-Mail: info@kap-kanzlei.de

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