Die Möglichkeit der Familienzusammenführung ist ein Recht, das Deutschen, EU-Bürgern und Ausländern aus Drittstaaten, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben, zusteht. Dieses Recht dient dem Schutz des Familien- und Paarlebens.
Der Familiennachzug umfasst Ehegatten, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder und unter besonderen Umständen auch Eltern erwachsener Kinder und andere Familienangehörige.
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (Ehegatte, gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, minderjährige Kinder und Eltern deutscher minderjähriger Kinder)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug für Familienangehörige von EU-Bürgern
- Familiennachzug für Ehegatten ohne Sprachnachweis A1
- Antrag auf Familiennachzug für andere Familienangehörige wie Eltern volljähriger Kinder und für volljährige Kinder zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte
- Familiennachzug für Familienangehörige von EU-Bürgern