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Kein Lohn bekommen? So kommen Sie an Ihr Geld!

Hat der Arbeitgeber das Entgelt nicht rechtzeitig oder nur teilweise gezahlt, können wir einen Antrag bei Gericht stellen. Um Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen zu können, müssen Sie innerhalb von drei Monaten handeln!

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Diese Webseite hat Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Bewertungen ausschließlich von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte oder Dienstleistungen tatsächlich in Anspruch genommen oder erworben haben.

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Jede tatsächliche Erfahrung, die mit dem Erwerb oder der Nutzung einer Dienstleistung des Webseitenbetreibers verbunden ist, kann mit bis zu 5 Sternen bewertet werden. In den Kommentaren teilen die Kunden ihre Erlebnisse in eigenen Worten mit.

Der Webseitenbetreiber gewährt keine Vorteile, Sonderkonditionen, Rabatte oder andere Anreize für das Abgeben einer positiven Bewertung oder für das Zurückziehen einer negativen Bewertung.

Es erfolgt seitens des Webseitenbetreibers keine Zensur vor der Veröffentlichung der Bewertungen.

Nach der Veröffentlichung hat der Webseitenbetreiber die Möglichkeit, negative Bewertungen unsichtbar zu machen.

Technische Maßnahmen:
Der Betreiber der Webseite nutzt verschiedene technische Strategien, um sicherzustellen, dass E-Mail-Einladungen zur Abgabe von Bewertungen ausschließlich an jene E-Mail-Adressen versendet werden, die eindeutig den Verbrauchern zugeordnet werden können, die zuvor einen Kauf einer Ware oder Dienstleistung getätigt haben.

Kunden, die beim Webseitenbetreiber Produkte oder Dienstleistungen erworben haben, erhalten nach ihrem Kauf eine Einladung zur Bewertung per E-Mail an die Adresse, die sie beim Kauf angegeben haben. Über den Link in dieser E-Mail besteht die Möglichkeit, eine Bewertung zu dem tatsächlich durchgeführten Kauf abzugeben.

Darüber hinaus werden in allen Fällen zusätzliche Referenzdaten zum Kauf erfasst, um eine verlässliche Zuordnung der Bewertungen zu dem vorhergehenden Erwerb von Waren oder Dienstleistungen durch den Webseitenbetreiber zu gewährleisten.

Sie haben Ihren Lohn nicht oder nur teilweise erhalten, aber...

...wissen nicht, wie Sie an Ihr Geld kommen können?

Das deutsche Arbeitsrecht ist restriktiv, was die Lohnzahlung und den Arbeitnehmerschutz betrifft. Für die Arbeitnehmer ist dies eine günstige Lösung, allerdings ist besonders auf die geltenden Fristen zu achten. Um Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen zu können, müssen Sie innerhalb von drei Monaten ab dem Datum, an dem das Geld Ihrem Bankkonto gutgeschrieben werden soll, einen Antrag bei Gericht stellen.

Der einfachste und schnellste Weg damit Sie Ihren Lohn bekommen? Lassen Sie es einen Experten machen!

1. Beratung

  • Rechte & Ansprüche
  • Handlungsoptionen & Erfolgsaussichten
  • Kosten & Kostenübernahme

2. Anspruchsprüfung

  • Erstattung von Behandlungskosten
  • Verletztengeld
  • Pflegegeld & Pflegeleistungen

3. Beantragung

  • Antragsstellung
  • Nachweise & Zeugen
  • Gutachten

Das Arbeitsrecht sieht Zinsen für den Arbeitnehmer vor, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Diese können 5 % des ausstehenden Betrags pro Jahr sein.

Ja, das brauche ich!

So geht es nach der kostenlosen Ersteinschätzung weiter

Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.
1
Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.
2
Sie erhalten von uns ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert wir uns um alle Formalitäten der Abrechnung.
3
Nur wenn Sie es wünschen, verfolgen wir den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.

So geht Rechtsbe­ratung heute – einfach, sicher, ortsunabhängig

Digital & persönlich
für Sie da

Unser Service funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.

Keine unvorher-
gesehenen Kosten

Noch bevor Sie uns als Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet wir die Kosten über Ihre Rechtsschutzversiche­rung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.

Wir sprechen
Ihre Sprache

Wir verzichten bei der Kommunikation mit Ihnen nicht nur auf umständliche Fremdwörter und Fachausdrücke. Wir sprechen auch Ihre Sprache: egal ob deutsch, polnisch oder spanisch - unsere Anwälte kommen aus aller Herren Länder.

Rechtsanwalt Matti Kleibömer

Rechtsanwalt Matti Kleibömer, Jahrgang 1985, ist verheiratet und hat drei Kinder. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bochum und Leipzig und absolvierte anschließend sein Referendariat am Landgericht Leipzig.

Im Juli 2014 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem 1. Mai 2021 ist Herr Kleibömer Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hempel Kleibömer Partner, Rechts- und Wirtschaftsberatung. 

Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hof University, Wintersemester 2023/2024.


zufriedene Mandanten

gewonnene Fälle

Anwälte

 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, das Gehalt zum Ende eines vorher festgelegten Zeitabschnittes zu zahlen. In der Regel sind dies Monate, der Arbeitgeber muss das Gehalt also zum Ende des Monats zahlen. Der Lohn ist damit bereits ab dem ersten Tag des folgenden Monats fällig, es sei denn, es ist etwas anderes im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart worden. Nicht selten wird eine Frist bis zum 15. des Folgemonats vereinbart.
Bis 2018 hatten Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Diese gilt jedoch nicht mehr. Betroffene Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern oder vor dem Arbeitsgericht klagen.
Grundsätzlich können Sie das tatsächlich. Laut § 273 BGB haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht: Das heißt, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, können Sie die Arbeit verweigern. Jedoch gilt dies erst, wenn mind. 2-3 Monatsgehälter ausbleiben und dem Unternehmen damit kein unverhältnismäßig hoher wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird. Bleiben Sie von der Arbeit fort, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber hinaus schriftlich darüber informieren.
Zahlt der Arbeitgeber noch immer nicht, steht er im Zahlungsverzug – Sie als Arbeitnehmer sind daher berechtigt, Zinsen auf das ausstehende Gehalt zu verlangen, und zwar 5 Prozentpunkte über dem Basiszins pro Jahr. Hier können Sie beispielsweise die Verzugszinsen ausrechnen.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber in der Regel Schadensersatz für den Schaden leisten, den der Arbeitnehmer durch die fehlende Lohnzahlung erlitten hat, unter anderem Steuernachteile oder Überziehungszinsen auf dem Girokonto.

Noch Fragen?

Falls Sie noch eine Frage haben, die ich nicht beantwortet habe, schreiben Sie mir eine E-Mail: info@kap-kanzlei.de

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Straßenbahn 12
in Richtung Gohlis Nord
Haltestelle: Fritz-SegerStraße


Kontaktperson
Dr. Mario Arroyave
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