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Die Beschäftigungsduldung

Die Vorschriften zur Beschäftigungsduldung legen eindeutig fest, dass Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können und gut in die deutsche Gesellschaft integriert sind, Anspruch auf diese Duldung haben. Die Beschäftigungsduldung gilt nur für Personen, die vor dem 01.08.2022 nach Deutschland eingereist sind. Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, wenn Sie nach diesem Datum eingereist sind.

Die Beschäftigungsduldung wird für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten nicht nur dem Antragsteller, sondern auch dem Ehepartner sowie den minderjährigen Kindern, die bei ihren Eltern leben, gewährt. Diese Duldung gilt als sichere Duldung, da sie garantiert, dass ihr Inhaber und seine Familie während ihrer Gültigkeitsdauer nicht abgeschoben werden.

Die Beschäftigungsduldung eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf der 30 Monate eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Wenn die Person nach Ablauf dieser Frist weiterhin in ihrem Arbeitsverhältnis verbleibt, kann ihr gemäß § 25b Abs. 6 AufenthG eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Auch § 18a und § 19d AufenthG kommen in Betracht, d. h. die Person kann eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erhalten.

Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.

Beurteilen Sie selbst, ob Sie die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung erfüllen:

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Anforderungen

Sie sind vor dem 31.12.2022 nach Deutschland eingereist.

 

Ihre Identität ist eindeutig, d. h. Sie haben Ihren Reisepass oder andere Dokumente bei der Einwanderungsbehörde abgegeben, als Sie Asyl beantragt haben.

 

Sie besitzen seit mindestens zwölf Monaten eine Duldung.

 

Sie verfügen über hinreichende mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache (A2)

 

Ihr Unterhalt (und der Ihrer Familie) wird seit mindestens zwölf Monaten durch Ihre Arbeit gedeckt.

 

Ihr Unterhalt (und der Ihrer Familie) wird derzeit durch Ihr Arbeitseinkommen gedeckt.

 

Sie sind seit mindestens zwölf Monaten über Ihre Arbeit sozialversichert und arbeiten mindestens 20 Stunden pro Woche.

 

Ihre Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen die Schule.

 

Sie hatten keine Probleme mit der Justiz oder Strafverfahren in Deutschland.

 

Sie waren verpflichtet, einen Integrationskurs zu absolvieren, und haben diesen auch tatsächlich absolviert.

 

Persönliche Daten

Vorname
Nachname
E-Mail

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Wenn die Antworten auf diese Fragen positiv sind, dann haben Sie gute Chancen, eine Beschäftigungsduldung für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten zu erhalten. Kontaktieren Sie uns. 


So finden Sie uns

Unser Leipziger Büro

       Gohliser Straße 26 
          04155 Leipzig
      +49 341-97854268

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