Die Beschäftigungsduldung
Die Vorschriften zur Beschäftigungsduldung legen eindeutig fest, dass Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können und gut in die deutsche Gesellschaft integriert sind, Anspruch auf diese Duldung haben. Die Beschäftigungsduldung gilt nur für Personen, die vor dem 01.08.2022 nach Deutschland eingereist sind. Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, wenn Sie nach diesem Datum eingereist sind.
Die Beschäftigungsduldung wird für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten nicht nur dem Antragsteller, sondern auch dem Ehepartner sowie den minderjährigen Kindern, die bei ihren Eltern leben, gewährt. Diese Duldung gilt als sichere Duldung, da sie garantiert, dass ihr Inhaber und seine Familie während ihrer Gültigkeitsdauer nicht abgeschoben werden.
Die Beschäftigungsduldung eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf der 30 Monate eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Wenn die Person nach Ablauf dieser Frist weiterhin in ihrem Arbeitsverhältnis verbleibt, kann ihr gemäß § 25b Abs. 6 AufenthG eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Auch § 18a und § 19d AufenthG kommen in Betracht, d. h. die Person kann eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erhalten.
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