13.06.2025
Wie läuft ein Asylverfahren

Der erste Schritt in einem Asylverfahren ist die Einreichung der Klage bei Gericht innerhalb der gesetzlichen Fristen. Es folgt die Begründung der Klage, d.h. die Argumente, warum der Person Schutz in Deutschland gewährt werden sollte. Bei einer einfachen Ablehnung, d. h. bei einer zweiwöchigen Rechtsmittelfrist, besteht zumindest bis zur Entscheidung des Gerichts keine Abschiebungsgefahr. Ein Asylverfahren kann zwischen 6 und 18 Monaten dauern (manchmal mehr und manchmal weniger). Das Verfahren endet mit einer Anhörung und der Entscheidung des Gerichts.
Neue Beweise oder Argumente können bis zum Ende des Verfahrens vorgebracht werden. Wenn Sie also neue und relevante Informationen oder Beweise erhalten, sollten Sie diese unverzüglich an Ihren Anwalt weiterleiten. Dies gilt auch für ärztliche Atteste und ähnliche Dokumente.
Während das Asylverfahren vor Gericht läuft, ist es sehr wichtig, dass die Person nicht untätig bleibt und sich um das Erlernen der Sprache und die Integration bemüht. Sie sollten sich bemühen, die Sprache zu lernen und eine Arbeit aufzunehmen. Wenn das Asylverfahren mit einer negativen Entscheidung des Gerichts endet, können Ihre Integrationsbemühungen (Erlernen der Sprache mindestens auf A2-Niveau, Berufsausbildung, Beschäftigung, Arbeitssuche, soziales Engagement, Freiwilligenarbeit, Aufbau sozialer Beziehungen zu Deutschen) entscheidend dafür sein, dass Sie und Ihre Familie trotz des negativen Ergebnisses des Verfahrens in Deutschland bleiben können.
Integrationsbemühungen könnten einen Antrag bei der Härtefallkommission unterstützen und Sie könnten aufgrund Ihres (hohen) Integrationsgrades eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.