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Technische Berufsausbildung für Asylbewerber

Wenn Sie Asylbewerber sind und eine stabile und erfolgreiche Zukunft in Deutschland anstreben, dann ist eine Ausbildung vielleicht die beste Option für Sie. Das Zuwanderungsgesetz ermöglicht es Asylbewerbern, eine Ausbildung zu beginnen und so ihren Aufenthalt in Deutschland zu regulieren, indem sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung erhalten.

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Chancen für Asylbewerber: Ausbildung als Sprungbrett

Wenn Sie ein Asylbewerber sind und eine stabile und erfolgreiche Zukunft in Deutschland anstreben, kann eine Ausbildung die beste Option für Sie sein. Das Zuwanderungsgesetz ermöglicht es Asylbewerbern, eine Ausbildung zu beginnen und so ihren Aufenthalt in Deutschland zu regulieren, indem sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung erhalten. Die Aufnahme einer Ausbildung wird als die goldene Brücke zur dauerhaften Niederlassung in Deutschland bezeichnet. Die Ausbildung richtet sich an Personen mit einem Schulabschluss, aber auch an Personen mit einer technischen oder beruflichen Qualifikation. 

Die gesetzliche Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen, ist eine politische Strategie Deutschlands, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken und Fachkräfte zu gewinnen. Asylbewerber haben dann die Chance und die Möglichkeit, Fachkräfte zu werden, um den Arbeitskräftemangel in Deutschland zu beheben.

1. Was ist eine Ausbildung

Eine Ausbildung ist eine Berufsausbildung, in der man die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für einen bestimmten Beruf erlernt. Eine Ausbildung kann sowohl in einem Betrieb als auch in einer Berufsschule oder Hochschule stattfinden. Während der Ausbildungszeit arbeitet man die meiste Zeit im Betrieb, in der Firma, in der Klinik usw., während man in der Regel ein bis zwei Tage pro Woche in der Schule ist. Die Ausbildung wird auch als duales Studium bezeichnet, weil man sowohl im Betrieb als auch in der Schule lernen muss. Derzeit gibt es mehr als 326 verschiedene Ausbildungen.

2. Die Vorteile einer Ausbildung für die Migration

Ein Ausbildungsplatz ist unter bestimmten Voraussetzungen ein ausreichender Grund, um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Wenn Sie einen Ausbildungsplatz bekommen, haben Sie das Recht, mindestens bis zum Ende der Ausbildung in Deutschland zu bleiben, auch wenn Sie das Asylverfahren verlieren, d.h. auch wenn das Gericht Ihnen kein Asyl gewährt. Wenn Sie Ihre Ausbildung beginnen, haben Sie Anspruch auf eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Ausbildung. Das bedeutet, dass Sie Ihren rechtlichen Status in Deutschland ändern und von Asylbewerber auf Ausbildung umsteigen. Wenn Sie Ihre Ausbildung beenden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft.

3. Wie lange dauert eine Ausbildung?

Die Dauer für den Abschluss und die Erlangung eines Freispruchs von einer Ausbildung liegt zwischen zwei und drei Jahren.

4. Wann sollte ich eine Ausbildung machen oder beginnen?

Es ist zu bedenken, dass die Berufsausbildung vor Abschluss des Asylverfahrens begonnen werden muss. In diesem Sinne endet das Asylverfahren erst, wenn keine Rechtsmittel mehr möglich sind, was in der Regel nach Rechtskraft des erst- oder zweitinstanzlichen Urteils der Fall ist.

Die Ausbildung muss abgeschlossen sein, bevor die Abschiebung der Person angeordnet oder beschlossen wird. Mit anderen Worten: Sie sollten nicht warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist, bevor Sie eine Ausbildung beantragen.

5. Wie bekomme ich einen Platz in einer Ausbildung?

Asylbewerber haben die Möglichkeit, die Zeit während des Asylverfahrens zu nutzen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen und zu finden. Einen Ausbildungsplatz zu bekommen, ist im Prinzip das Gleiche wie einen Arbeitsplatz zu bekommen. Sie müssen die Angebote der Unternehmen ausfindig machen und sich dann auf die Angebote bewerben. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:

5.1.1 Anerkanntes deutsches Schulabschlusszeugnis

Der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation wird in der Regel durch den Schulabschluss erbracht, den der Bewerber in seinem Heimatland erworben hat. In den Fällen, in denen die Person ihren Schulabschluss in Deutschland erworben hat, ist das Diplom oder zumindest der erfolgreiche Abschluss der neunten Klasse erforderlich. Wenn Sie bereits ein Fach- oder Hochschulstudium abgeschlossen haben, können Sie die Zeugnisse dieser Studien vorlegen. Das ausländische Schulabschlusszeugnis muss anerkannt oder genehmigt sein.

5.1.2 Alter


Die Mehrheit der Ausbildungsteilnehmer ist zwischen 15 und 19 Jahre alt. Danach folgen Personen im Alter zwischen 25 und 29 Jahren. Auch Personen über 30 Jahre werden für eine Ausbildung akzeptiert und verpflichtet. Statistiken zeigen, dass Studenten (Azubis) über 30 erfahrener, motivierter und disziplinierter sind als ihre jüngeren Kollegen. In diesem Sinne sagt die Statistik, dass Studenten über 30 zu den Klassenbesten gehören. Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber, ob er über 30-Jährige einstellt oder nicht.

5.1.3 Sprache

Obwohl das Gesetz keine spezifischen Deutschkenntnisse für die Berufsausbildung vorschreibt, müssen in der Regel „ausreichende Kenntnisse“ der deutschen Sprache nachgewiesen werden, was dem Niveau B1 entspricht.

Der Sprachtest ist bei der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, es sei denn, es liegt eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes oder der Einrichtung, in der die theoretische Ausbildung stattfindet, vor, dass der Bewerber über ausreichende Kenntnisse verfügt, um die Ausbildung zu absolvieren, oder die Ausbildung umfasst gegebenenfalls einen Sprachvorbereitungskurs.

Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss durch ein gültiges Sprachzertifikat oder eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes oder der theoretischen Ausbildungsstätte erbracht werden, dass die Deutschkenntnisse für die entsprechende Ausbildung ausreichen.

In vielen Fällen kann die Person zur Vorbereitung auf die Ausbildung einen Deutschkurs belegen oder besuchen.

5.1.4 Personenprofil

Die Person muss in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher Sprache zu folgen und ihn zu verstehen. Für die Beurteilung der objektiven Ausbildungsfähigkeit spielen jedoch nicht nur die Sprachkenntnisse, sondern auch die Vorbildung (intellektuelle Fähigkeiten) des Bewerbers eine wichtige Rolle.

Der Antragsteller muss geeignet und fähig erscheinen, die Berufsausbildung aufzunehmen, zu beginnen und abzuschließen. Es muss ein Mindestmaß an Sicherheit bestehen, dass die Person die Berufsausbildung erfolgreich abschließen kann.

6. Erlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung

Die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen, unterliegt einer Zulassungspflicht durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese prüft in einem Zulassungsverfahren, ob die Ausbildung die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Tätigkeit erfüllt. Die Ausländerbehörde hingegen beurteilt oder prüft lediglich, ob die allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthalt in Deutschland erfüllt sind.

Die Beschaffung von Ausbildungsdokumenten erfolgt in zwei Schritten. Zunächst beantragen Sie die Ausbildungserlaubnis und anschließend die Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung haben, also noch keine Duldung besitzen, erhalten Sie zunächst die Ausbildungserlaubnis, die Aufenthaltserlaubnis aber erst, wenn Ihr Verfahren vom Gericht abgeschlossen ist. Menschen, die nur eine Duldung haben, können den Aufenthaltstitel oder die Ausbildungsduldung schon vor Abschluss ihres Asylverfahrens erhalten.

7. Unterhalt im Rahmen der beruflichen Bildung und Ausbildung

Auszubildende erhalten eine Prämie oder Entschädigung für ihre Arbeit. Jeder, der sich in einer anerkannten Berufsausbildung in einem Unternehmen oder Betrieb befindet, erhält einen finanziellen Ausgleich, d.h. Auszubildende erhalten eine Prämie oder eine Vergütung für ihre Arbeit. Dies gilt auch für Pflegeberufe wie Kranken- und Altenpflege.

Der finanzielle Ausgleich kann von Betrieb zu Betrieb und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Reicht die finanzielle Entschädigung nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, erhält der Antragsteller anstelle einer Aufenthaltserlaubnis eine Duldung de Ausbildung.

7.1 Minijob während der Ausbildung

Während der Ausbildung kann die Person eine andere bezahlte Tätigkeit bis zu 10 Stunden pro Woche ausüben.

8. Wichtigste soziale und finanzielle Unterstützung des Staates für die Ausbildung

Deutschland gewährt soziale und finanzielle Unterstützung, um die Absolvierung verschiedener beruflicher Ausbildungen zu fördern und zu unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bürger aus Drittstaaten, z. B. aus Lateinamerika, diese Stipendien erhalten.

Zwei der wichtigsten Zuschüsse sind die folgenden:

  • Berufsausbildungsbeihilfe: Sie soll den Lebensunterhalt während der Ausbildung ausgleichen bzw. decken helfen. Diese Beihilfe kann auch während der Vorbereitung auf die Ausbildung in Anspruch genommen werden
  • Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung: Dies ist eine Unterstützung zum Erlernen der Sprache und zum Abschluss der Ausbildung (förderfähige Berufsausbildung).


Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Ausländer, die eine Ausbildung machen und/oder sich spezialisieren, nicht von den deutschen staatlichen Sozialleistungen (SGB II) erfasst werden.

9. Was geschieht mit der Ausbildung bei Beendigung des Asylverfahrens?

Die endgültige Ablehnung eines Asylantrags führt in der Regel nicht zu einer Beendigung oder Unterbrechung der vor der Ablehnung begonnenen Ausbildung. Die Ausländerbehörde muss also Ihre Abschiebung aussetzen und Ihnen die Erlaubnis erteilen, Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

10. Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis Duldung oder Ausbildung

Die Aufenthaltserlaubnis Duldung oder Ausbildung wird ausreisepflichtigen Personen erteilt, die sich in einer Berufsausbildung befinden. Dieser Aufenthaltstitel wird für die Dauer der Ausbildung ausgestellt. Deutschland will mit dieser Art von Duldung Personen und Firmen oder Unternehmen, die Asylbewerber beschäftigen, Rechtssicherheit geben.

Asylbewerber erhalten nicht automatisch eine Berufsausbildungserlaubnis für die Dauer der Ausbildung, sondern behalten ihre Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Asylverfahrens (Aufenthaltsgestattung). Die Duldung wird erst zu dem Zeitpunkt erteilt, wenn das Asylverfahren mit einem negativen Bescheid abgeschlossen ist, die Person aber weiterhin eine Berufsausbildung absolviert.

10.1 Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbescheinigung Duldung oder Ausbildung

  • Ausbildungsvertrag oder Zusage
  • Sprachniveau B1
  • Kein Abschiebungsinteresse
  • Keine in Deutschland begangenen Straftaten
  • Keine Abschiebungsanordnung vorhanden

11. Berufsaussichten für Ausbildungsabsolventen

Ausländerinnen und Ausländer, die eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, haben alle Chancen, als qualifizierte Fachkräfte einen festen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. Bietet das Unternehmen, in dem die Person die Ausbildung absolviert hat, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung einen Arbeitsplatz an oder findet die Person nach Abschluss der Ausbildung anderweitig einen Arbeitsplatz, kann dem Ausländer ein Aufenthaltstitel als qualifizierte Fachkraft erteilt werden.

Bietet das Unternehmen nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung keine Stelle an, kann der Aufenthaltstitel Duldung oder Ausbildung gegen ein Visum zur Arbeitssuche für bis zu sechs Monate eingetauscht werden. Bei einem Wechsel der Berufsausbildung vor Abschluss kann auch eine sechsmonatige Duldung zur Suche einer neuen Ausbildung erteilt werden.

12. Unser Service bei der Suche nach einer Ausbildung

Unser Service soll Ihnen helfen, schnell, sicher und zuverlässig eine Ausbildung in Deutschland zu finden.

  • Wir erklären, was eine Ausbildung in Deutschland ist und wie sie durchgeführt wird
  • Wir beraten Sie, um die Art der Ausbildung zu finden, die am besten zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen passt
  • Suche nach Ausbildungsangeboten entsprechend dem Profil der Person
  • Ausarbeitung des Lebenslaufs entsprechend dem europäischen Rahmen und den Anforderungen des Arbeitgebers
  • Ausarbeitung des Motivationsschreibens für die Ausbildung
  • Wir besorgen die Übersetzungen der für die Bewerbung notwendigen Dokumente (Übersetzungen haben zusätzliche und separate Kosten)
  • Beratung bei der Bewerbung für die Anerkennung oder Homologation des Abschlusses oder Berufsdiploms
  • Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz
  • Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch
  • Beratung zu den Formalitäten für die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags
  • Rechtliche und administrative Formalitäten für den Antrag auf Ausbildungsduldung (falls zutreffend).
  • Rechtliche und administrative Formalitäten für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung (falls zutreffend).
  • Während der Ausbildung beraten wir bei der Beantragung von sozialer und finanzieller Unterstützung durch den Staat, insbesondere bei der Verbesserung der Sprachkenntnisse und bei der Deckung der Lebenshaltungskosten.
  • Nach Abschluss der Ausbildung beraten wir Sie, wie Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erhalten können.
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