Asylbewerber haben die Möglichkeit, die Zeit während des Asylverfahrens zu nutzen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen und zu finden. Einen Ausbildungsplatz zu bekommen, ist im Prinzip das Gleiche wie einen Arbeitsplatz zu bekommen. Sie müssen die Angebote der Unternehmen ausfindig machen und sich dann auf die Angebote bewerben. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:
5.1.1 Anerkanntes deutsches Schulabschlusszeugnis
Der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation wird in der Regel durch den Schulabschluss erbracht, den der Bewerber in seinem Heimatland erworben hat. In den Fällen, in denen die Person ihren Schulabschluss in Deutschland erworben hat, ist das Diplom oder zumindest der erfolgreiche Abschluss der neunten Klasse erforderlich. Wenn Sie bereits ein Fach- oder Hochschulstudium abgeschlossen haben, können Sie die Zeugnisse dieser Studien vorlegen. Das ausländische Schulabschlusszeugnis muss anerkannt oder genehmigt sein.
5.1.2 Alter
Die Mehrheit der Ausbildungsteilnehmer ist zwischen 15 und 19 Jahre alt. Danach folgen Personen im Alter zwischen 25 und 29 Jahren. Auch Personen über 30 Jahre werden für eine Ausbildung akzeptiert und verpflichtet. Statistiken zeigen, dass Studenten (Azubis) über 30 erfahrener, motivierter und disziplinierter sind als ihre jüngeren Kollegen. In diesem Sinne sagt die Statistik, dass Studenten über 30 zu den Klassenbesten gehören. Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber, ob er über 30-Jährige einstellt oder nicht.
5.1.3 Sprache
Obwohl das Gesetz keine spezifischen Deutschkenntnisse für die Berufsausbildung vorschreibt, müssen in der Regel „ausreichende Kenntnisse“ der deutschen Sprache nachgewiesen werden, was dem Niveau B1 entspricht.
Der Sprachtest ist bei der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, es sei denn, es liegt eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes oder der Einrichtung, in der die theoretische Ausbildung stattfindet, vor, dass der Bewerber über ausreichende Kenntnisse verfügt, um die Ausbildung zu absolvieren, oder die Ausbildung umfasst gegebenenfalls einen Sprachvorbereitungskurs.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss durch ein gültiges Sprachzertifikat oder eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes oder der theoretischen Ausbildungsstätte erbracht werden, dass die Deutschkenntnisse für die entsprechende Ausbildung ausreichen.
In vielen Fällen kann die Person zur Vorbereitung auf die Ausbildung einen Deutschkurs belegen oder besuchen.
5.1.4 Personenprofil
Die Person muss in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher Sprache zu folgen und ihn zu verstehen. Für die Beurteilung der objektiven Ausbildungsfähigkeit spielen jedoch nicht nur die Sprachkenntnisse, sondern auch die Vorbildung (intellektuelle Fähigkeiten) des Bewerbers eine wichtige Rolle.
Der Antragsteller muss geeignet und fähig erscheinen, die Berufsausbildung aufzunehmen, zu beginnen und abzuschließen. Es muss ein Mindestmaß an Sicherheit bestehen, dass die Person die Berufsausbildung erfolgreich abschließen kann.