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Deutsche Staatsangehörigkeit

Unsere Kanzlei ist auf die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit über verschiedene Rechtswege spezialisiert. Aufgrund unserer fundierten Kenntnisse des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts können wir schnell feststellen, welches Recht in Ihrem speziellen Fall anwendbar ist und ob Sie berechtigt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. 

Lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen.

Wege zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedenen Wegen erworben werden, zum Beispiel durch Niederlassung, durch Erklärung, durch Adoption, durch Antrag, durch Geburt in Deutschland als Kind ausländischer Eltern oder durch Einbürgerung.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht in erster Linie auf dem Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis). Das bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit in erster Linie durch Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben wird. Seit dem Jahr 2000 ist es jedoch möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich dadurch zu erwerben, dass man als Kind eines ausländischen Elternteils in Deutschland geboren wird. 

Antrag

  • Deutsche Staatsangehörigkeit durch Feststellung (Feststellung)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung  Checkliste 
  • Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern
  • Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einspruch gegen die Verweigerung der deutschen Staatsangehörigkeit

Einbürgerung

  • Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
  • Deutsche Staatsangehörigkeit für den Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Partner eines deutschen Staatsangehörigen
  • Beibehaltung der Herkunftsstaatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit
  •  Voraussetzungen

Forschung und Fallstudien

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung

Die „Erklärung“ ist unter anderem eine Möglichkeit zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 geboren wurden und die aus verschiedenen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von ihren deutschen Eltern erhalten haben oder erhalten werden. 

Das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben, wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (SAtG), das am 20. August 2021 in Kraft getreten ist, erweitert und § 5 des SAtG hinsichtlich der Staatsangehörigkeit durch Erklärung geändert (§ 5 Abs. 3 SAtG).  

Die Reform besteht in der Schaffung eines Rechts auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Wege des Erklärungsverfahrens für Söhne und Töchter deutscher Eltern und deren Nachkommen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erwerben konnten. Dazu gehören z.B. Kinder, die nach dem 23. Mai 1949 und vor 1975 in einer Ehe zwischen einer deutschen Mutter und einem ausländischen Vater geboren wurden, oder Kinder, die nach dem 23. Mai 1949 und vor dem 1. Juli 1993 als uneheliche Kinder zwischen einem deutschen Vater und einer ausländischen Mutter geboren wurden,

Diese Reform eröffnet all diesen Personen für 10 Jahre, vom 20.08.2021 bis zum 19.08.2031, die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit im Wege des Erklärungsverfahrens zu erwerben. 

Diese Personen und ihre Nachkommen waren aufgrund der zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Vorschriften, die sie in diskriminierender und oft auch geschlechtsdiskriminierender Weise daran hinderten, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt zu erwerben, ausgeschlossen. Das bedeutet, dass mit der neuen Reform viele Menschen, denen die Staatsbürgerschaft verweigert wurde, diese nun durch eine „einfache“ Erklärung erwerben können.


Lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen.

Checkliste für Anspruchsberechtigte nach dem vierten Reformgesetz

  • Ich wurde nach dem 23.05.1949 und vor dem 01.01.1975 geboren.
  • Meine Mutter war am Tag meiner Geburt deutsche Staatsbürgerin.
  • Mein Vater war am Tag meiner Geburt kein deutscher Staatsbürger. 
  • Meine Eltern waren vor meiner Geburt verheiratet.
  • Ich wurde nach dem 23.05.1949 und vor dem 01.07.1993 geboren.
  • Meine Mutter war am Tag meiner Geburt keine deutsche Staatsbürgerin 
  • Mein Vater war am Tag meiner Geburt deutscher Staatsbürger 
  • Meine Eltern waren vor dem 01.07.1998 nicht miteinander verheiratet
  • Die Vaterschaft wurde vor meinem 23. Geburtstag anerkannt oder das Verfahren zur Anerkennung der Vaterschaft fand vor meinem 23. Geburtstag statt (Vollendung meines 23. Lebensjahres). 
  • Ich wurde nach dem 23.05.1949 geboren. 
  • Meine Mutter hat ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil sie vor dem 01.04.1953 einen Ausländer geheiratet hat.
  • Mein Vater war am Tag meiner Geburt kein deutscher Staatsbürger. 
  • Ich wurde geboren, nachdem meine Mutter ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatte.
  • Ich bin nach dem 23.05.1949 geboren. 
  • Mein Elternteil hat Anspruch auf die Erklärung gemäß den Punkten 1 bis 3 oben  

Unterlagen für die Prüfung des Vorliegens der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit

Die folgenden Dokumente sind wichtig, um festzustellen, ob Sie und Ihre Familie berechtigt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder durch Bescheinigung oder in einem anderen Verfahren zu beantragen. 


  1. Stammbaum Ihrer Familie, beginnend mit der Person, von der Sie die Staatsangehörigkeit erben möchten
  2. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises aller Personen, die die Staatsangehörigkeit beantragen möchten  
  3. Geburtsurkunde oder Geburtseintrag aller Personen, die die Staatsbürgerschaft beantragen möchten  
  4. Heiratsurkunde oder Zertifikat (sofern Sie verheiratet sind)
  5. Geburtsurkunde Ihres deutschen Elternteils und ggf. Ihrer deutschen Großeltern
  6. Heiratsurkunde Ihrer Eltern
  7. Heiratsurkunde Ihrer Großeltern
  8. Bescheinigungen über die Nicht-Staatsangehörigkeit der deutschen Vorfahren, deren Staatsangehörigkeit Sie erwerben möchten
  9. Dokumente zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer deutschen Vorfahren (z.B. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Ur-Ur-Großeltern, Ur-Ur-Ur-Großeltern). Hier sind z.B. alle Arten von Bescheinigungen zum Nachweis der Staatsangehörigkeit sinnvoll. 

         Einbürgerungsurkunden
         Reisepässe
         Bescheinigungen über die Staatsangehörigkeit
         persönliche Ausweispapiere
         andere Ausweispapiere (auch alte Papiere), Meldebescheinigungen.
         Bescheinigung über das Vorstrafenregister 


Hinweis:
Es werden grundsätzlich nur einfache Kopien im PDF-Format benötigt. Für die Prüfung des Bestehens des Rechts auf die deutsche Staatsangehörigkeit sind keine Originaldokumente, sondern nur Kopien erforderlich. Die Dokumente müssen nicht beglaubigt oder apostilliert werden.

Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte oder einen bestimmten Aufenthaltstitel verfügen, der einen dauerhaften Aufenthalt garantiert (z. B. Erlaubnis aus familiären Gründen). 
  • Unbefristeter und rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet seit mindestens 5 Jahren (eine Verkürzung dieser Frist ist möglich). Bei Ehepaaren mit deutscher Staatsangehörigkeit kann der erforderliche Zeitraum bis zu drei Jahre betragen.
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit.
  • Kopie eines gültigen Reisepasses
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Ausnahmen für Personen, die über 67 Jahre alt sind. 
  • Bestandener Einbürgerungstest - Test zum Leben in Deutschland oder Hochschul- bzw. Schulabschluss an einer deutschen allgemeinbildenden Einrichtung.
  • Test zur Kenntnis der Rechts- und Sozialordnung in Deutschland (Einbürgerungstest).
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Kenntnis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Bekenntnis zur demokratischen und freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Bescheinigung über den Integrationskurs
  • Übersetzte und apostillierte Geburtsurkunde
  • Nachweis, dass der Antragsteller in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt, den seiner Kinder und unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II zu bestreiten.
  • Aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis
  • Einkommensnachweis (z. B. Einkommensnachweise der letzten drei Monate, je nach Fall auch Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Leistungsbescheid des Sozialamtes usw.)
  • Nachweis einer ausreichenden sozialen Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und im Alter (Rentenversicherungsverlauf).
  • Für Selbstständige: Gewerbeanmeldung, Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre oder andere geeignete Einkommensnachweise, z. B. Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters (nicht älter als drei Monate).
  • Heiratsurkunde (falls zutreffend)
  • Scheidungsurteil (falls zutreffend)
  • Integration in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine gleichzeitige Eheschließung mit mehr als einem Ehepartner.
  • Verdienter Einbürgerungstest  
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat
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