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Betriebsräte

Gelegentlich ist es erforderlich, dass der Betriebsrat einen Anwalt hinzuziehen muss. Konflikte treten selbst in den besten Beziehungen auf, und auch der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann daran nichts ändern. Jedoch gibt es beim Einschalten eines Anwalts durch den Betriebsrat viele Fallstricke zu beachten. Dies beginnt bereits bei scheinbar einfachen rechtlichen Fragen wie der Befugnis zur Beauftragung und der Vergütung des Anwalts für den Betriebsrat. Auch das Vorgehen bei der Mandatierung und die Auswahl des BR-Anwalts sind aus Sicht des Betriebsrats von Interesse.

Schulungen

Unsere exklusiven Seminare für Betriebsräte gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG sind speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Neben fundierten Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht bieten wir auch eine Vielzahl von Spezialthemen im Bereich der Betriebsratsarbeit an. Von der Organisation der Betriebsratswahl bis zur Mitbestimmung bei Umstrukturierungen - bei uns finden Sie das passende Seminar für Ihre individuellen Anforderungen. 

Die Schulungen für Betriebsräte führen wir in Kooperation mit Frau Andrea Menke durch. Sie ist M. A., Dipl. Kauffrau (FH), Mediatorin und systemischer Coach. Ebenfalls ist sie zertifizierte Datenschutzbeauftragte nach DSC-Standard.

Beratung

Der Betriebsrat hat in gewissen Fällen das Recht, sich auf Kosten des Arbeitgebers von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen und diesen mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen zu beauftragen. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält verschiedene Regelungen, die dem Betriebsrat ermöglichen, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen und den Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten zu verpflichten. Die wichtigste Bestimmung ist § 40 Abs. 1 BetrVG. Gemäß dieser Vorschrift muss der Arbeitgeber die entstehenden Kosten durch die Tätigkeit des Betriebsrats tragen, einschließlich solcher Kosten, die durch die (gerichtliche) Verfolgung oder Verteidigung von Rechten des Betriebsrats entstehen.

Vertretung vor Gericht

Oftmals wird es für den Betriebsrat notwendig sein, seine bestehenden Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz oder die seiner Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. In vielen Fällen wird der Betriebsrat jedoch nicht umhinkommen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Der Anwalt wird dann vom Betriebsrat beauftragt, das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren einzuleiten. Er erstellt die Antragsschrift für den Betriebsrat und vertritt ihn sowohl bei der Güteverhandlung als auch im Termin vor der Kammer.

Rechtsanwalt Matti Kleibömer

Dr. Marcin Krzymuski ist Rechtsberater, Absolvent der Europa-Universität Viadrina und der Adam-Mickiewicz-Universität Posen. Krzymuski ist spezialisiert auf die Rechtshilfe in den deutsch-polnischen Beziehungen.

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Kontaktperson
Dr. Mario Arroyave
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