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Unsere Hilfe kostet oft nichts

Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung von Gerichtsverfahren


Die Prozesskostenhilfe durch einen Anwalt ist naturgemäß kostenpflichtig. Jeder, der sich in einer schwierigen Situation befindet, kann sein Recht auf Verteidigung vor Gericht geltend machen. Erlaubt es die finanzielle Situation des Geschädigten nicht, die Kosten des Verfahrens und der Vertretung vor der Justiz zu tragen, besteht die Möglichkeit, die Übernahme dieser Kosten durch das Gericht zu beantragen.

Die Anträge von Geschädigten des Arbeitgebers, die ohne Existenzgrundlage und ohne nennenswertes Vermögen zurückgelassen wurden, werden vom Gericht in fast allen Fällen positiv geprüft. Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Arbeitgeber haben - schreiben oder rufen Sie uns an. Wir machen uns mit dem Fall vertraut, helfen bei der Entscheidung, was als nächstes zu tun ist, wir stellen einen Antrag auf Befreiung von den Kosten des Verfahrens und der Vertretung vor Gericht.

In Deutschland haben die meisten Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall alle Kosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten. Wenn Sie an einer solchen Versicherung interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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Kontaktperson
Dr. Mario Arroyave
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