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Sie benötigen Beratung im Datenschutzrecht?

Betrieblicher Datenschutz ist nicht nur eine Forderung des Gesetzgebers, sondern verschafft Ihrem Unternehmen auch einen sicheren Stand gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden. Wir sind darauf spezialisiert und helfen Ihnen bei dieser Fachaufgabe.

JETZT ERSTEINSCHÄTZUNG ERHALTEN

Sie wollen das Datenschutzrecht der DSGVO und dessen Anforderungen berücksichtig, aber...

...Sie wissen nicht wie Sie das Datenschutzrecht der DSGVO umsetzen sollen? Bei Nichtbeachtung können hohe Bußgelder und Abmahnungen drohen.

Wir beraten Sie auch in den komplexesten datenschutzrechtlichen Fragen und unterstützen Sie auch gerne als externe Datenschutzbeauftragte.

Der einfachste und schnellste Weg den Datenschutz in Ihrem Unternehmen umzusetzen? Lassen Sie es einen Experten machen!

1. Beratung

  • Rechte & Ansprüche
  • Handlungsoptionen & Erfolgsaussichten
  • Kosten & Kostenübernahme

2. Anspruchsprüfung

  • Erstattung von Behandlungskosten
  • Verletztengeld
  • Pflegegeld & Pflegeleistungen

3. Beantragung

  • Antragsstellung
  • Nachweise & Zeugen
  • Gutachten

Betrieblicher Datenschutz ist nicht nur eine Forderung des Gesetzgebers, sondern verschafft Ihrem Unternehmen auch einen sicheren Stand gegenüber Kunden
und Geschäftspartnern.

Ja, das brauche ich!

So geht es nach der kostenlosen Ersteinschätzung weiter

Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.
1
Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.
2
Sie erhalten von uns ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert wir uns um alle Formalitäten der Abrechnung.
3
Nur wenn Sie es wünschen, verfolgen wir den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.

So geht Rechtsbe­ratung heute – einfach, sicher, ortsunabhängig

Digital & persönlich
für Sie da

Unser Service funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.

Keine unvorher-
gesehenen Kosten

Noch bevor Sie uns als Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet wir die Kosten über Ihre Rechtsschutzversiche­rung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.

Wir sprechen
Ihre Sprache

Wir verzichten bei der Kommunikation mit Ihnen nicht nur auf umständliche Fremdwörter und Fachausdrücke. Wir sprechen auch Ihre Sprache: egal ob deutsch, polnisch oder spanisch - unsere Anwälte kommen aus aller Herren Länder.

Rechtsanwalt Matti Kleibömer

Rechtsanwalt Matti Kleibömer, Jahrgang 1985, ist verheiratet und hat drei Kinder. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bochum und Leipzig und absolvierte anschließend sein Referendariat am Landgericht Leipzig.

Im Juli 2014 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem 1. Mai 2021 ist Herr Kleibömer Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hempel Kleibömer Partner, Rechts- und Wirtschaftsberatung. 

Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hof University, Wintersemester 2023/2024.


zufriedene Mandanten

gewonnene Fälle

Anwälte

 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reguliert den Datenschutz in Deutschland und gibt öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen Anweisungen für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.
Personenbezogene Daten, die anonymisiert, verschlüsselt oder pseudonymisiert wurden, aber zur erneuten Identifizierung einer Person genutzt werden können, bleiben personenbezogene Daten und fallen in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung.
Nach Art. 37 Abs. 4 DSGVO in Verbindung mit § 38 Abs. 1 BDSG gilt (noch) eine 10-Personen-Regel: Sind mindestens zehn Personen (bald 20) in der Kanzlei mit der Datenverarbeitung beschäftigt, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Dies gilt sowohl für Personen im Unternehmen als auch außerhalb. Typischerweise betrifft das vor allem: Geschäftsführer, Personalchef, Prokuristen, Administratoren, IT-Leiter, Anwälte des Unternehmens, etc., da diese bestimmte Merkmale zum Ausschluß erfüllen.

Noch Fragen?

Falls Sie noch eine Frage haben, die ich nicht beantwortet habe, schreiben Sie mir eine E-Mail: info@kap-kanzlei.de

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Dr. Mario Arroyave
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