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Sie wurden bei der Arbeit gemobbt oder diskriminiert?

Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er derartige Benachteiligungen verhindert oder beseitigt. Er ist dazu verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen und dafür zu sorgen, dass seine Belegschaft jedwede Diskriminierung unterlässt bzw. muss gegen solche einschreiten.

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Sie sind Opfer einer Diskriminierung,
aber...

...Sie wissen nicht, wie sie sich im Falle einer Diskriminierung verhalten sollen? Sie haben eine Dienstaufsichtsbeschwerden eingericht, werden aber von der Polizei, Justiz, Gericht, Schule, Jobcenter oder Ihrem Arbeitgebern nicht ausreichend ernst genommen?

Als Rechtsanwaltskanzlei für Diskriminierungsbekämpfung ist uns sehr wohl bekannt, wie die Diskriminierung die Opfer physisch und psychisch belastet. In diesen Auseinandersetzungen kann Sie meine Kanzlei bundesweit und in vielfacher Hinsicht unterstützen.

Der einfachste und schnellste Weg gegen Mobbing und Diskriminierung vorzugehen? Lassen Sie es einen Experten machen!

1. Beratung

  • Rechte & Ansprüche
  • Handlungsoptionen & Erfolgsaussichten
  • Kosten & Kostenübernahme

2. Anspruchsprüfung

  • Erstattung von Behandlungskosten
  • Verletztengeld
  • Pflegegeld & Pflegeleistungen

3. Beantragung

  • Antragsstellung
  • Nachweise & Zeugen
  • Gutachten

Sie können die Diskriminierung bekämpfen, daher ist Schweigen nicht die richtige Antwort. Wir helfen und geben Ihnen eine Stimme!

Ja, das brauche ich!

So geht es nach der kostenlosen Ersteinschätzung weiter

Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.
1
Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.
2
Sie erhalten von uns ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert wir uns um alle Formalitäten der Abrechnung.
3
Nur wenn Sie es wünschen, verfolgen wir den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.

So geht Rechtsbe­ratung heute – einfach, sicher, ortsunabhängig

Digital & persönlich
für Sie da

Unser Service funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.

Keine unvorher-
gesehenen Kosten

Noch bevor Sie uns als Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet wir die Kosten über Ihre Rechtsschutzversiche­rung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.

Wir sprechen
Ihre Sprache

Wir verzichten bei der Kommunikation mit Ihnen nicht nur auf umständliche Fremdwörter und Fachausdrücke. Wir sprechen auch Ihre Sprache: egal ob deutsch, polnisch oder spanisch - unsere Anwälte kommen aus aller Herren Länder.

Rechtsanwalt Matti Kleibömer

Rechtsanwalt Matti Kleibömer, Jahrgang 1985, ist verheiratet und hat drei Kinder. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bochum und Leipzig und absolvierte anschließend sein Referendariat am Landgericht Leipzig.

Im Juli 2014 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem 1. Mai 2021 ist Herr Kleibömer Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hempel Kleibömer Partner, Rechts- und Wirtschaftsberatung. 

Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hof University, Wintersemester 2023/2024.


zufriedene Mandanten

gewonnene Fälle

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 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nach §§ 7 Abs. 1, 1 AGG, 134 BGB sind alle diskriminierenden Kündigungen unwirksam. Eine Einschränkung der Anwendbarkeit in Orientierung an der Betriebsgröße kennt das AGG nicht, so dass auch Arbeitnehmer in Kleinbetrieben vollumfänglich vor diskriminierenden Kündigungen geschützt sind.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus - Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
Beschäftigte, die sich aufgrund einer Diskriminierung benachteiligt fühlen, können sich beim Arbeitgeber beschweren. Dazu sollten insbesondere größere Konzerne eine eigene zuständige Beschwerdestelle einrichten, an die sich Mitarbeiter – auch anonym – wenden können.
  1. Konstruktive Kritikfähigkeit entwickeln.
  2. Sensibilität entwickeln & sich selbst kritisch hinterfragen.
  3. Betroffene unterstützen.
  4. Chancengleichheit fördern.

Noch Fragen?

Falls Sie noch eine Frage haben, die ich nicht beantwortet habe, schreiben Sie mir eine E-Mail: info@kap-kanzlei.de

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