Die Eingabe an die Härtefallkommission
Die Härtefallkommission ist ein Amt oder eine Institution, die sich aus einer Gruppe prominenter Persönlichkeiten zusammensetzt (z. B. Ärzte, Professoren, Künstler, hohe Kirchenvertreter usw.), die über Anträge von Ausländern auf Aufenthalt in Deutschland aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen entscheiden können.
Die Kommission entscheidet im Einzelfall aus humanitären Gründen und prüft, ob der Ausländer und seine Familie integriert sind und starke soziale, berufliche, schulische, menschliche usw. Bindungen zu Deutschland haben. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn der Ausländer bereits ausreisepflichtig ist, d.h. wenn eine Duldung vorliegt.
Die Kommission konzentriert sich insbesondere auf die Beurteilung der Lebensverhältnisse des Ausländers und seiner Familie in Deutschland, d.h. es geht nicht um die Beurteilung möglicher Gefahren, die den Menschen in ihrem Herkunftsland drohen, sondern um die Beurteilung der individuellen Lebens-/Familienverhältnisse. Die soziale, schulische und berufliche Integration der Person und ihre Verwurzelung in der örtlichen Gesellschaft (Gemeinde oder Stadt) sind für die Beurteilung des Falles durch die Kommission entscheidend.
Die Kommission prüft, ob der Person und ihrer Familie ein individueller Schaden entstehen kann, wenn sie aus Deutschland abgeschoben wird. Der Schaden besteht darin, dass die Person alle ihre Integrationsbemühungen verliert, wie z. B. das Erlernen der Sprache oder die Aufnahme einer Arbeit und das Knüpfen sozialer und lebendiger Beziehungen in Deutschland.
Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Person tatsächlich ein Schaden durch die erzwungene Ausreise droht, kann sie eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Je tiefer die Person verwurzelt ist und je stärker ihre sozialen und emotionalen Bindungen an die örtliche Gesellschaft sind, desto größer ist der Schaden, der der Person oder ihrer Familie durch die Ausreise entstehen würde.
